Banken-Bailouts auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter
6. Juli 2011 • 14:28 Uhr

[Die öffentliche Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen gegen die sogenannten finanziellen "Rettungsschirme" der Eurozone für die Banken offenbarte einmal mehr ein erschreckendes Staatsverständnis von Bundesregierung und Bundestag. Verfassungsrechtliche Bedenken hätten eben zurückzustehen, wenn Regierung und Parlament in einer "Notsituation" handeln müßten, schließlich beobachteten die "Finanzmärkte" die Regierungen schärfstens, und genaugenommen seien Klagen wie die jetzt verhandelten überflüssig - so etwa läßt sich die Haltung von Regierung und Bundestagsmehrheit zusammenfassen. Die Arroganz der Macht gegenüber dem Grundgesetz und selbst gegenüber den geltenden EU-Verträgen, wie sie immer wieder in den Äußerungen der Bailout-Befürworter sichtbar wurde, ließ den Eindruck aufkommen, als schwebte der unselige Geist von Carl Schmitt während der gesamten Anhörung durch den Raum.  Schmitt prägte den fatalen Glaubenssatz, der Notstand sei der eigentliche Raum der Politik und geltende Gesetze hätten davor keinen Bestand.  Er war einer der juristischen Haupttotengräber der Weimarer Republik und Wegbereiter des Nazi-Regimes.

Bundesfinanzminister Schäuble begründete in der Anhörung die Bankenrettungspolitik ganz unverhohlen damit, daß "hochnervöse Finanzmärkte Fragen stellen," ob Europa und der Euro standfest seien. Die Krise der Finanzmärkte sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, man habe in einer ausgesprochenen "Notsituation" handeln müssen, und zwar schnell. Es habe die Gefahr "unkontrollierter Zusammenbrüche" bestanden, eine Alternative zu den Blitzentscheidungen der Regierung habe es nicht gegeben. Der Bevollmächtige des Bundestages, Franz Mayer, behauptete, eigentlich gäbe es hier in Karlsruhe gar nichts zu verhandeln. Mayer warnte, eine Entscheidung des Gerichts für ein Klagerecht gegen Bailouts könnte die Tür öffnen für künftige Klagen, auch gegen den Atomausstieg - offenbar hat da die Regierungsseite derzeit große Kopfschmerzen.

Aber es kam noch schlimmer: der Bevollmächtigte des Finanzministeriums, Ulrich Häde, verstieg sich nicht nur zu abwertenden Anmerkungen über die von der Klägerseite angeführten Tatsache, daß von 200 deutschen Ökonomen nur 7 den Bailout befürworteten, indem er sich auf die angeblich viel wichtigeren "Fachleuten des IWF" berief. Häde schüttete sogar offene Häme aus, als er an einem Punkt fragte, wer eigentlich sich in Deutschland geschädigt fühlte: "Wo sind denn die protestierenden Bürger in den Straßen von Bremen, oder Berlin, wo sind sie denn?"

So belegten die Bailout-Befürworter mit jedem von ihnen geäußerten Satz, was die Kläger der Regierung vorwerfen. Die Bailout-Politik sei ein widerrechtlicher "Umsturz", unter dieser Politik handelten "die Euro-Mitgliedsstaaten als bloße Funktion eines EU-Bundesstaats, den es rechtlich gar nicht gibt," sagte Karl-Albrecht Schachtschneider, Bevollmächtiger und Mitkläger der "Fünf Professoren" (außer ihm noch Wilhelm Hankel, Wilhelm Noelling, Joachim Starbatty, Dieter Spethmann). Dagegen gebe es nicht nur ein Klagerecht, sondern sogar das verfassungsgemäße Recht auf Widerstand, denn der deutsche Sozial- und  Rechtsstaat werde durch diese Politik ausgehebelt.

Dieter Murswiek, der Bevollmächtige des Klägers Peter Gauweiler, griff  Regierung und Bundestag an, sie beriefen sich auf einen "übergesetzlichen, überverfassungsrechtlichen und  auch übereuroparechtlichen Notstand." Hiermit würden völlig neue Institutionen auf EU-Ebene geschaffen, die außerhalb jeglicher demokratischer und rechtlicher Kontrolle stünden. Damit seien Kernrechte des deutschen Grundgesetzes wie Artikel 14, 23, 38 verletzt und Demokratie und Staat im Grundkern bedroht. Die Bailout-Politik sei "ultra vires", also außerhalb jeder Rechtlichkeit, sagte Murswiek, und es hätte verheerende politische und rechtliche Konsequenzen, würden die Verfassungsrichter die Notstandssichtweise der Regierung übernehmen. Obwohl, so Murswiek weiter, das Verfassungsgericht in seinem Lissabon-Urteil vor zwei Jahren eindeutige Maßstäbe für das Parlament gesetzt habe, die Verfassungsmäßigkeit jeder EU-Entscheidung gründlich zu prüfen, habe man im Bundestag während der gesamten Anhörungen über die Griechenland-Hilfe und die nachfolgenden "Rettungsschirme" im vergangenen Jahr an keinem Punkt auch nur erwogen, dies könnten verfassungsändernde Maßnahmen sein, für die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, statt der dann praktizierten einfachen Mehrheiten.

Zu diesem letzten Punkt eindringlicher von den Richtern befragt, konnte in der Tat keiner der anwesenden Sprecher des Bundestages belegen, daß man wirklich das Grundgesetz im Blickfeld hatte, als man über die Bailouts beriet. Peinlich insbesondere für Volker Kauder, den Fraktionsvorsitzenden der CDU-CSU im Bundestag, der vormittags noch Peter Gauweiler (CSU-Bundestagsabgeordneter) attackierte und ihm sagte, er sei "verletzt" über seine Behauptung, der Bundestag habe nicht ausreichend über die Bailouts beraten und diskutiert - man habe sehr wohl ausreichend Zeit gehabt, das könne jeder bezeugen. Auch Schäubles Argumente, man habe im vollen Einklang mit der Meinung der Experten gehandelt, fiel in sich zusammen, als für die Klägerseite Hans-Werner Sinn bezeugte, sowohl er selbst wie die übrigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der Regierung hätten im vergangenen Jahr dem Bundesfinanzminister dringend geraten, die Finger von Bailouts zu lassen.   

Die Schlußworte der Klägerseite bei der Anhörung ließen es an deutlichen Warnungen nicht fehlen. "Wir appellieren an das hohe Gericht, der Politik Europas in den Arm zu fallen, um uns vor dem Taumel in den Abgrund einer Zerrüttung der Wirtschafts- und Währungsunion zu bewahren", mahnte der Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige Präsident der Hamburger Landeszentralbank, Wilhelm Noelling. Das Verfassungsgericht sei "die letzte, noch mit Vertrauen ausgestattete Institution," fügte er hinzu und die Richter dürften dies Vertrauen nicht enttäuschen.

Nach der mehr als siebenstündigen Anhörung, die länger als vorgesehen dauerte, schloß das Gericht die Verhandlung und wird, vermutlich noch vor Ende August oder Anfang September, sein Urteil fällen. Etwa Mitte September soll der Bundestag über den Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), den permanenten Bailout der Eurozone, beraten und beschließen. Die Zeit, weiteres Unheil zu verhindern, drängt also. Die Verfassungsrichter tragen in der Tat hohe Verantwortung und je schneller sie Regierung und Parlament klare Grenzen gegen weitere "Notverordnungen" setzen, desto besser für Gemeinwohl und Demokratie. Und gleichzeitig muß die einzige Alternative, nämlich mit dem Trennbankensystem den maroden, hyperinflationären Giftmüll loszuwerden und den Aufbau der Weltwirtschaft mit einem Kreditsystem souveräner Staaten wieder in Gang zu bringen, politisch durchgesetzt werden.