Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Euro-Rettungsmechanismus verstößt gegen Verfassungsrechte
17. Februar 2011 • 10:16 Uhr

[Die Bundesregierung möchte am liebsten den beim EU-Gipfel vom Dezember gefaßten Beschluß, einen permanenten "Rettungsschirm" für Banken über 2013 hinaus aufzustellen, noch auf dem nächsten Gipfeltreffen Ende März in die Tat umsetzen. Dieser ESM (Europäische Stabilisierungs-Mechanismus) soll den bis 2013 geltenden, in Luxemburg ansässigen Rettungsfonds EFSF (Europäischer Fazilität für Finanzielle Stabilität) ablösen und würde, obwohl das offiziell nicht zugegeben wird, weitere Riesensummen in mehrhundertfacher Milliardenhöhe verschlingen. Die Regierung hat bisher den Standpunkt vertreten, dies alles sei ein einfacher Verwaltungsakt, der einer Zustimmung des Bundestags und Bundesrats nicht bedürfe.

Dem widersprechen nicht nur etliche Staatsrechtler, sondern jetzt auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das von der FDP in Auftrag gegeben wurde und feststellt, die Pläne der Regierung seien verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. So berühre ein dauerhafter Euro-Rettungsfond das Budgetrecht des Parlaments und damit einen "Kernbereich demokratischen Lebens", außerdem "könnte die Entscheidungsfreiheit zukünftiger Gesetzgeber beschränkt werden". In jedem Fall bedürfe der Plan der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, und zwar nicht nur mit einfacher, sondern wegen der verfassungsrechtlichen Bedeutung sogar mit Zweidrittelmehrheit.

Der Berliner Staatsrechtler Marcus Kerber, Sprecher einer der Klägergruppen gegen die EU-Bankenrettungsfonds vor dem Bundesverfassungsgericht, das hierüber noch zu urteilen hat, veurteilte den ESM-Plan in einem Interview mit Euro-Aktiv: "Diese Generalermächtigung ist der Versuch, den deutschen Steuerzahler unbefristet und unbegrenzt in Haftung zu nehmen und Brüssel

darüber entscheiden zu lassen. Die Verabschiedung dieser Vertragsänderung ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch. Sie käme der Selbstaufgabe des deutschen Parlaments gleich." Und auf das erwähnte Bundestagsgutachten angesprochen, sagte Kerber: "Das Votum des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig. Die Änderung des Artikels 136 AEUV (Allgemeine Veträge der EU) bedarf der Zweidrittelmehrheit, weil die Grundlagen der EU geändert werden. Dem schließe ich mich an."

Für die FDP erklärte deren Finanzexperte im Bundestag, Frank Schäffler, der ESM sei abzulehnen, denn mit ihm könne "massiv in den Staatshaushalt eingegriffen werden, ohne dass das Parlament Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung nehmen kann." Mit der Opposition zumindest von einigen in der FDP droht der Bundesregierung eine Niederlage im Bundestag, denn dort hat sie, wenn alle Abgeordneten von CDU, CSU und FDP an einem Strang ziehen, lediglich eine einfache Mehrheit von 332 Stimmen. Erforderlich sind für eine Zweidrittelmehrheit jedoch 415 Stimmen. Da müßten ohnehin schon 83 Stimmen aus den Reihen der Opposition dazukommen, und wenn, wie sich andeutet, aus der FDP Stimmen gegen den ESM kommen, bräuchte die Bundeskanzlerin noch etliche Stimmen mehr aus dem Oppositionslager. Außerdem hat Schwarz-Gelb im Bundesrat keine Mehrheit.

Die Rettungsschirmpläne könnten somit scheitern, ehe das Verfassungsgericht (BVG) über die Klagen der Kerber-Gruppe (dabei ist auch Patrick Adenauer, ein Enkel des früheren Kanzlers) und der Gruppe um Wilhelm Hankel entscheidet. Und nach Lage der Dinge können auch die Richter nicht anders entscheiden, als es in dem Bundestagsgutachten festgehalten ist: schließlich fußt das Gutachten auf dem Urteil des BVG zum Lissabon-Vertrag vom Juni 2009, das deutlich festschreibt, daß die Rechte und Handlungsfähigkeit des Bundestags gegenüber der Brüsseler EU zu stärken sind.

Eine wichtige Stellungnahme - das Trennbankensystem voranzubringen, muß jetzt der nächste sein.